Unsere Maßnahmen


Im Einsatz für die Wiesenweihe

Da die Wiesenweihen in Getreidefeldern brüten, ist ihr Bruterfolg vom Zeitpunkt der Getreideernte abhängig. Überwiegend wurde im Getreideanbau von Sommergetreide, das im Frühjahr gesät wird, auf Wintergetreide umgestellt. Das Wintergetreide wird jedoch meistens so früh geerntet, dass die Wiesenweihen-Nestlinge zum Zeitpunkt der Ernte noch nicht ausgeflogen sind. Ohne unsere Schutzmaßnahmen würden die Jungvögel im Mähdrescher verenden. Der Fortbestand der Art ist somit direkt vom aktiven Nestschutz abhängig. Hier setzen sich in Brandenburg und in vielen anderen Wiesenweihenbrutgebieten in Deutschland und Europa viele ehrenamtlicher Naturschützer mit viel Einsatz und Leidenschaft ein:


Nach zeitaufwändiger Lokalisation der Nester werden die Landwirte über die Brutplätze informiert. In einer im Brandenburger Fläming reibungslosen Zusammenarbeit mit den Landwirten erfolgen Absprachen über die nötigen Nestschutzmaßnahmen.


Nachdem der Schlag identifiziert wurde, in dem sich eine Brut abzeichnet, wird das Nest exakt lokalisiert und der Landwirt über den Brutplatz informiert. Nach einer Begehung des Nests wird es mit einem Gatter geschützt. Das Gatter, 2x2 m groß und 1 m hoch, verhindert in den meisten Fällen, dass Gelege oder Jungvögel Hauskatze, Wildschwein, Fuchs oder anderen Prädatoren zum Opfer fallen.


Steht die Ernte an, werden wir informiert und stecken eine Schutzzone von 50 m x 50 m um das Nest ab. Dieser Bereich wird bei der Ernte ausgespart und die Jungvögel können ungefährdet aufwachsen und ausfliegen. Bei einzelnen Nestern sichern wir die Schutzzone durch einen elektrischen Schafzaun ab, damit die Jungvögel, die dort übernachten, geschützt werden. Sobald die Jungvögel ausgeflogen sind, wird diese Restfläche beerntet. Für die so entstandene Erschwernis bei der Bewirtschaftung/Ernte enthält der Landwirt eine finanzielle Anerkennung durch die Vogelschutzwarte in Höhe von 250,00 € je Nestschutzzone.

Gattern

Akzeptanz:

Durch die relativ großen Maschen von 5 cm X 20 cm und damit geringer Durchsichtbehinderung trauen sich WW Weibchen sehr schnell wieder ins neu aufgestellte Gatter. Nach Verlassen des Feldes sind die Weibchen meist nach 5 – 20 Minuten wieder auf dem Nest. Es kann aber auch schon mal bei besonders skeptischen Weibchen im Einzelfall länger (1 h und mehr) dauern. Wir beobachten aus sicherer Distanz das Weibchen, bis es erstmalig ins Gatter eingeflogen ist. Bei früher genutztem Welldraht mit 2 cm x 2 cm Maschen benötigten die Weibchen bis zu 1 h und im Extremfall auch mehr, um sich wieder aufs Nest zu trauen. Wir stellen die Gatter wenige Tage nach Vollgelege - keinerlei Verluste. Bei vorjährigen Weibchen stellen wir die Gatter 10 Tage nach Vollgelege, da diese jungen Weibchen offensichtlich noch ein erhöhtes Misstrauen bzw. verminderte Bindung zum Nest/Gelege haben. Wir achten bei der Gatteraufstellung darauf, dass möglichst wenig Getreide niedergetrampelt wird. Wir senken das Gatter ähnlich einer sich schließenden Bahnschranke über eine Ecke ins Getreide ab. Beim Anbringen der unteren

Kabelbinder an den Gatterecken nicht hinhocken, sondern vorn überbeugen, dies verringert Schäden am Getreide.


Orientierungsstange:

Um das Gatter im hohen Getreide oder bei welliger Bodenstruktur aus der Distanz lokalisieren zu können, stellen wir in einer Gatterecke eine Eisenstange (1,8 m hoch). Die Stange (Moniereisen mit Fußraste, grün) nutzen wir auch, um das Nest bei der

Peilung zwischen Aufscheuchen des Weibchens und Aufstellen des Gatters zu markieren.


Restflächenmarkierung:

Wir markieren eine Restfläche mit Ernteverzögerung mit Bambusstangen (2,5 m lang – in jedem Baumarkt zu kaufen). Bitte keine Metallstangen verwenden: Wenn der Mähdrescherfahrer die Stange zu spät oder nicht sieht, entstehen Schäden am

Mähwerk. Man kann die Stangen oben mit rot-weißem Flatterband versehen, damit sie (auch von Lohnarbeitern, die oft die Position des Gatters nicht kennen) gesehen werden. Man kann mit einem Rundmeißel und Fäustling ein Loch 40 cm in den Boden treiben. Wir verwenden einen Erdbohrer (40mm Durchmesser, 80 cm lang), betrieben mit einem kleinen Akku-Bohrhammer.


Wie lange soll eine Restfläche stehen bleiben?

  • Es ist nicht klar zu definieren, wann Jungvögel als ausgeflogen gelten. Sie verlassen natürlicherweise das Nest als "Fußgänger" und legen im Getreide Wege an und halten sich abseits des Nestes dezentral auf. Dies gelingt im Gatter kaum. Später klettern sie auf das Getreide oder halten sich auf Lagergetreide auf und werden in dieser Phase dort gefüttert d.h. ihnen wird Beute gebracht. Erst später fliegen sie den futterbringenden Eltern entgegen und übernehmen die Beute auf dem Boden. Noch später erfolgt dann die Beuteübergabe in der Luft. Oft sitzen sie -wie zuvor auch die Weibchen- auf dem Gatter.
  • Bleibt bei der Ernte eine Restfläche (meist 50 m x 50 m) stehen, steigt das Prädationsrisiko drastisch an und ohne Gatter überleben die Nestlinge oft schon die erste Nacht nicht. Die Füchse suchen Stoppel nach der Ernte auf, da dort die Nahrungssuche bzw. der Erfolg durch die Ernte erheblich angestiegen ist. Eine Restfläche scheint dann die Aufmerksamkeit drastisch zu steigern.
  • Wenn das Gatter keinen Überkletterschutz aufweist, kommt es immer wieder zur Prädation im Gatter. Die Jungvögel werden herausgetragen und erstaunlicherweise oft nicht gefressen, sondern außerhalb des Gatters abgelegt.
  • Nach dem Ausfliegen kehren die flüggen Wiesenweihen zum Übernachten eine Zeit lang ins Gatter zurück. Danach übernachten sie oft auf der Restfläche und werden dort ggf. prädiert. Um diese Verluste zu vermeiden bin ich daher dazu übergegangen, die Restfläche (bis auf das Gatter) ca. 1 Woche nach Erlangen der Flugfähigkeit abernten zu lassen. Die Jungvögel haben jetzt die Alternative, weiterhin geschützt im Gatter oder dezentral in umliegender, höherer Vegetation zu nächtigen. Das reduziert das Prädationsrisiko weiter und erhöht somit den Bruterfolg.


Kosten je Gatter:

Komplett ca. 130,00 €


Beschaffung:

Kann im Baumarkt “von der Stange” gekauft werden


Aufstellen:

  • Gatter (sehr leicht) ist ruckzuck zum Nest getragen und aufgestellt
  • 2 Gatterseiten inkl. Überkletterschutz (vormontiert) können von einer Person gleichzeitig (ca. 11 kg) zum Nest transportiert werden
  • Die Gatterteile werden in den Ecken mit je einem Kabelbinder oben und unten verbunden.
  • Keine zusätzliche Verankerung im Boden notwendig (Wildschweine waren öfter rund ums Gatter unterwegs, haben es aber nie verschoben) – kein Hammer, kein Einfädeln von Verbindungsstangen, nur Befestigung mit Kabelbindern
  • Schweißgitter 80 cm breit (2,7m Länge bei 2m langem Gatter) wird an der Längsseite um 10 cm und 90° umgebogen. So steht es im Rechten Winkel ab. Mit 4 Kabelbindern wir der Überkletterschutz am Gatterelement einseitig bündig mit dem Gatterende befestigt. Zum Gattertransport zum Nest wird der Überkletterschutz einfach umgeklappt und liegt am Gatter an (bis auf 10 cm, die umgebogen wurden)
  • Nach Aufstellen des Gatters wird der Überkletterschutz in den Ecken mit 2 Kabelbindern verbunden.


Materialien

Gatterzaun

Stabmattenzaun verzinkt + grün pulverbeschichtet

2m lang 1 m hoch (kann mit Flex gekürzt werden)

Firma Bauhaus

Artikelnummer 28318802

Name: Kraus Dino Trend Mattenzaun

Preis: 29,90€ (reduziert für gemeinnützigen Verein auf 24,90 € / Stück)

Gewicht je Element: 5,5 kg


Überkletterschutz

Firma Hornbach

Artikelnummer: 10314199

Name: Schweißgitter grün

Preis: 43,00 €

Masse: 81 cm x 20m

20m reichen für 7 Gatterelemente)

je Gatterelement werden 2,7 m benötigt (= 1 + ¾ Komplettgatter


Kabelbinder

z.B. Ebay

250mm x 7,6mm

Schwarz, wiederlösbar / wiederverwendbar

200 Stück 18.95 €

Je Gatter werden benötigt: 8 x zur Verbindung der Gatter + 24 zur Montage Überkletterschutz (pro Gatterelement 4 zur Befestigung des Überkletterschutzes am

Gatter + 2 zur Verbindung des Überkletterschutzes in den Ecken) = 32 Kabelbinder


Beißschutz

Da die Maschen der Stabmatten mit 5 cm x 20 cm relative groß sind, könnte ein Fuchs ein direkt am Gatter schlafendes, großes Jungtier durch den Zaun beißen. Wer mag, kann einen punktgeschweißten (Maschen 1 cm x 1 cm) Maschendraht mit

20 cm Breite unten am Stabmattenzaun befestigen (z.B. mit kleinen Kabelbindern).



Beringung



Kurz bevor die jungen Wiesenweihen flügge werden, also das Nest verlassen können, suchen wir alle Nester noch ein drittes Mal auf, um die Jungvögel zu beringen. Die Markierung mit Farbringen ermöglicht erstens eine Individualkennung für den Vogel und zweitens ein leichteres Ablesen mit Spektiv oder Kamera. Beringung wird immer wieder kontrovers diskutiert, aus unserer Sicht überwiegen bezüglich der Art Wiesenweihe aber die Vorteile. Die Beringung dient nicht nur der wissenschaftlichen Forschung, sondern auch dem Schutz der Wiesenweihe. So erhalten wir immer wieder Meldungen aus anderen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, NRW) oder gar aus dem Ausland (Polen, Tschechien), wenn eine von uns beringte Wiesenweihe gesichtet wird. Andersherum brüteten bei uns schon Wiesenweihen aus Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt oder gar aus dem Ausland (Polen, Tschechien). 


Ein besonders spannendes Beispiel: Von 2017 bis 2020 brütete alljährlich ein im Jahr 2014 von uns beringtes Weibchen in unserem Untersuchungsgebiet.


Bei der Beringung der Jungvögel am Feldrand sind häufig die Landwirt*innen des betreffenden Schlags samt ihrer Familien und/oder ehrenamtliche Helfer*innen dabei. So möchten wir Menschen für die faszinierende Greifvogelart sensibilisieren und mehr und mehr Mitstreiter*innen für ihren Schutz gewinnen.

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